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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONTEC-IT GmbH

1. Allgemeines
Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen an Kunden liegen diese Verkaufsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche sind nur dann und in soweit wirksam als sie von uns schriftlich durch zeichnungsberechtigte Personen bestätigt worden sind.

2. Preise
Angebote sind bis zur Annahme freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten alle Preise unverpackt ab Lager.

3. Zahlung
Zahlung, soweit nicht anders vereinbart, sofort netto Kasse. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bankübliche Verzugszinsen berechnet. In diesem Falle sind die gesamten Verbindlichkeiten sofort fällig.

4. Lieferzeit/Lieferumfang
Die Lieferzeit/Lieferfrist ist nach bestem Ermessen angesetzt. Sie läuft vom Tage der vollständigen Klärung der Bestellung. Für die Lieferfrist gelten alle Vorbehalte, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch in denen der Zulieferanten ergeben können. Eine in der AB bestätigte Lieferwoche gilt als rechtsunverbindlich.
Die Annahme und Ausführung von Aufträgen erfolgen vorbehaltlich der Liefermöglichkeit vonseiten der Vorlieferanten. Sollten uns in bezug auf Lieferungen oder Einhaltung von Terminen Schwierigkeiten entstehen, die außerhalb unseres Bereiches liegen, so sind wir berechtigt, die Ausführung zu dem uns möglichen Zeitpunkt vorzunehmen oder ohne Anerkennung von Schadenersatzansprüchen Aufträge ganz oder teilweise zu streichen, falls sich die Durchführbarkeit als unmöglich erweist.
Die Lieferung erfolgt generell unfrei so- weit nicht gesondert schriftlich vereinbart. Die Wahl des Versandweges erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verkäufers. Mehrkosten für gewünschten Eil-Expreßversand gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die bestellte Ware unser Lager verläßt oder die Versandbereitschaft dem Besteller angezeigt ist.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der CONTEC-IT GmbH. Der Besteller tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits beim Abschluß des Vertrages in dem Betrag ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht.

Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung ist der Fakturenwert des Verkäufers zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 20 %. Von unserer Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers gemäß § 326 BGB, der Zahlungseinstellung, der Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung der im Eigentum des Verkäufers stehenden Ware sowie die Ermächtigung zum Einzug abgetretener Forderungen und sein Recht zum Besitz der Vorbehaltsware.

6. Gewährleistung
Mängelrügen werden von uns entgegengenommen, wenn diese unverzüglich schriftlich unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer angezeigt werden. Sind Beanstandungen berechtigt, wird innerhalb angemessener Frist Ersatz oder Nachbesserung geleistet. Weitere über die oben beschriebene Ersatzpflicht hinausgehende Ansprüche, die aus den Fehlern hergeleitet werden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Die Haftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung; ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse ohne Verschulden des Lieferanten entstehen.

7. Gewähr
Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Anwendungsvorschläge werden nach bestem Wissen gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile hergeleitet werden.

8. Warenrücknahme
Warenrücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Fehlerbeschreibung und Erteilung einer Rücknahmegenehmigung.

Bei Rücklieferungen, die wir nicht zu vertreten haben, wird eine Rücknahmegebühr von 20 % des Warenwertes berechnet.

9. Schadenersatzansprüche
Fälle höherer Gewalt und andere Vorkommnisse, die die Herstellung oder Lieferung der Ware beeinflussen oder unmöglich machen (wie Arbeitskämpfe, Energiekrisen, Rohstoffunterversorgung, Brand, etc.) und bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, entbinden uns von eingegangenen Verpflichtungen, auch wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in jedem Falle ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile und für sämtliche Verpflichtungen ist Achim.